Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand November 2021

 

§ 1 Allgemein

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Auftrag-gebers (AG) / Bauherren (Besteller) werden nicht anerkannt, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt. Der Auftraggeber (AG) erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AG, den Auftrag an diesen vorbehaltlos ausführen. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Vertreter des AG, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt worden sind. Angebote des AN sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßigen vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von AG und AN zustande. Erteilt der AG den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebots mit der Auftragsbestätigung durch den AN zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Stundensätze, sowie An– und Abfahrtkosten zuzüglich An– und Abfahrtkilometer. Außer es wurde schriftlich ein Komplett- oder Pauschalpreis vereinbart. Die Ausführung der Handwerksleistungen erfolgt nach VOB.

 

§ 2 Angebot

 

Unsere Angebote sind freibleibend, je nach Auslastungskapazität. Angebote gelten nur in ihrer Gesamtheit der angefragten Leistungen und Mengen. Die Preise sind über Landwege kalkuliert. Ausführung und Abrechnung erfolgt nach Aufmaß entsprechend VOB Teil C der tatsächlich ausgeführten Arbeiten zu den angegebenen Einzelpreisen, für Positionen, die auf Nachweis ausgeführt werden, nach Stunden und Materialverbrauch. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mengenangaben im Angebot bzw. in Ihrer Angebotsanfrage erheblich von den tatsächlichen Mengen abweichen können. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen USt. Bei unserer Kalkulation gehen wir davon aus, dass uns vom Bauherren eine ausreichende Zufahrt zur Baustelle für Baumaschinen und Lieferfahrzeuge bis 30 Tonnen sowie Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen ohne Berechnung in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Unsere Kalkulation basiert bei Aushubarbeiten auf Boden der Bodenklasse 3-5. Sollte Grund-, Schichten-, oder Oberflächenwasser auftreten, so sind die Kosten für die Wasserhaltung nicht im Angebotsumfang enthalten. Das Auftreten von Wasser kann die Durchführung der Arbeiten beeinträchtigen und somit auch zu Preisänderungen führen. Bei durchzuführenden Erdarbeiten sind uns alle Pläne und Unterlagen über Ver- und Entsorgungsleitungen vor Arbeitsbeginn unbedingt auszuhändigen. Für den Fall der Beschädigung dieser Leitungen unsererseits, wird bei Nichtvorliegen der entsprechenden Pläne keine Haftung übernommen. Die Trennung der Ver- und Entsorgungsleitungen ist bauseits zu veranlassen. Grenzsteine oder Grenzpunkte sind bauseits zu sichern. In unserem Angebot ist nicht enthalten: evtl. nötige Straßensperrungen und die sich daraus ergebenden Kosten sowie evtl. Schutzmaßnahmen bzw. Sicherungsmaßnahmen für Wege/Straßen oder die von uns befahrenen oder bearbeiteten Flächen. Beim Abbruch von Hofflächen, sonstigen Flächenbefestigungen und Bodenplatten gehen wir bei unserer Kalkulation von einer Stärke von max. 10 cm aus.

Mehrstärken werden entsprechend berechnet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Abbruch-arbeiten maschinell durchgeführt werden. D. h.  entstehen keine glatten Abbruchkanten.  Evtl. Nacharbeiten sind in unserem Leistungsumfang nicht beinhaltet. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen hierzu jedoch ein gesondertes Angebot.

 

§ 3 Vertragsabschluss

 

Bei Auftragserteilung auf der Grundlage eines von uns erstellten schriftlichen Angebots kommt ein Vertrag zustande, falls Gartenpflege Von Warnke nicht innerhalb von 14 Tagen, nach deren Eingang die Annahme des Auftrags ablehnt. Angebote sind verbindlich für die Frist von 6 Wochen. Der Auftraggeber stimmt mit Vertragsschluss dem elektronischen Rechnungsversand zu.

 

§ 4 Leistungen des Auftragsnehmers

 

Der AN verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Handwerksleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Handwerksumfang und – Standard gewahrt bleibt. Die Heranziehung von Subunternehmen zur teilweisen oder auch vollständigen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig. Der AG ist verpflichtet, die Leistungen des AN nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der AG auf die Besichtigung und bestätigt oder unterbleibt diese aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt und abgenommen, es sei denn, der AG rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarung. Die Leistungen des Garten-Pflege-Vertrages finden in der Vegetationsperiode (1. April bis 30. Okt.) statt. Wintergehölz-Schnitt findet außerhalb der Vegetationszeit (1. Nov. bis 31.März) oder nach Bedarf statt. Laubbeseitigung innerhalb der Laubfallperiode (1. Okt. bis 31. Jan.).

 

 § 5 Reklamationen

 

Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der AN zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom AG nicht vorgenommen werden.

 

§ 6 Vergütung

 

Der AG verpflichtet sich, die im Handwerksvertrag vereinbarten Abschlagzahlungen bzw. nach Rechnungsstellung sofort und abzugsfrei zu zahlen. Sicherheitseinbehalte oder nicht vereinbarte Skonto-Abzüge sind nicht zulässig. Diese Verpflichtung besteht auch bei Garten-Pflege-Verträgen. Werden vom AN Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den AG gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der AG mit der Vergütung in Verzug, so ist der AN berechtigt, Verzugszinsen mit 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 2,50. Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den AN zur fristlosen Kündigung des Auftrages oder des Garten Pflege-Vertrages, wobei Schadensersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.

Die Abrechnung von Arbeitsstunden erfolgt je angebrochene 1/4 Stunde.

 

§ 7 Besondere Vertragsbedingungen

 

1. Der Garten-Pflege-Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monate. Sollte der Garten-Pflege-Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden, verlängert sich der Garten-Pflege-Vertrag um weitere 12 Monate.

Ein vorzeitiger Immobilien-Verkauf oder Auszug befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung des Gesamtjahrbetrages. Vertragskündigung innerhalb Vertragszeit von Seiten des Auftraggebers ist ein Schadenersatz von 3 Monatsbeträgen des Garten-Pflege-Vertrages an den Auftragnehmer zu zahlen.

2. Der AG, ist verpflichtet dem AN mitzuteilen, wenn in der Vergangenheit oder Zukunft giftige Substanzen jeglicher Art oder Pestizide auf das Grundstück des AG gesprüht oder in das Erdreich eingearbeitet wurden oder das Erdreich kontaminiert ist. Bei Unterlassung des AG dem AN dies mitzuteilen und die dadurch entstehenden körperliche wie geistige Gesundheitsschäden oder dadurch allgemein Schäden entstehen hat der AG in vollem Umfang zu haften.

3. Bei Gartenpflegeverträgen, die im Monat ein einmaliges Mähen vorsehen, darf der zu mähende Rasen am Tag des Mähens eine max. Höhe von 15 cm nicht überschreiten. Wird das Mass überschritten, wird nach höherem Aufwand des Mähens, laden und Entsorgung abgerechnet.

 

§ 9 Baumfällung

 

Für die Genehmigungen, Zustimmungen zur Baumfällung ist ausschließlich alleinig der AG zuständig. Der AN ist für jegliche Schadenersatz, Bußgelder und weitere Forderungsansprüche freigestellt.

 

§ 10 AGB Haftung

 

Der AN haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am Leistungsobjekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Feuer, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt, Lieferverzögerung durch Vorlieferanten oder durch andere außerhalb sind ausgeschlossen. Mit Beendigung der Handwerksleistung, gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Rechnungsdatum.

 

§ 11 AGB Eigentumsvorbehalt

 

Der AN behält sich das Eigentumsrecht an sämtlichen erbrachten Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstige Forderungen ausdrücklich vor.

 

§ 12 AGB An- und Abfahrt

 

Der Stundenlohn Euro 47,00 minus 30% = Euro 32,90 wird ab Firmensitz bzw. ab Baustelle zzgl. Euro 0,80 pro km Fahrstrecke berechnet.

 

§ 13 AGB Schlussbestimmung

 

Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Für das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des AN vereinbart. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werksvertragsrechts.

 

§ 14 AGB Datenschutzeinwilligung

 

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten und Digitalbilder mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Digitalbilder werden zur Herstellung einer Referenzdatei genutzt und veröffentlicht. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht für die Auftragsabwicklung erforderlich.

 

 

© 2021 Gartenpflege Von Warnke

Impressum

AGB

Datenschutzklausel